Umfrage zur Beratungspflicht: Auswertung (2016)
Seit dem 1. August 2014 ist es für Tierverkäufer Pflicht, ihre Kundschaft über die Bedürfnisse der angebotenen Lebewesen aufzuklären – sowohl durch eine persönliche Beratung als auch durch das Aushändigen eines sogenannten Steckbriefs. Um herauszufinden, was aus der gesetzlichen Regelung geworden ist, haben wir Hobbyaquarianer ebenso wie Händler gebeten, an unseren anonymisierten Umfragen teilzunehmen.